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Zwischenbilanz zum Ende der Verpflichtungsperiode mit den EU-10 (2007-2012)
Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) haben 210 Projekte genehmigt. Die ersten Resultate sind bereits sichtbar
und illustrieren, wie konkret und vielfältig die Ergebnisse der Schweizer Unterstützung sein werden.
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Das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
Eidgenössische Volksabstimmung vom 26. November 2006
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Das Schweizer Volk hat das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas mit 53.4 % zu 46.6 % angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 44.3 %.
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Auf der Basis des neuen Bundesgesetzes Ostzusammenarbeit kann die Schweiz ihr Engagement in den Staaten Osteuropas fortsetzen, das heisst...
... die demokratischen, sozialen und marktwirtschaftlichen Reformen in den ehemals kommunistischen Staaten Osteuropas und der früheren Sowjetunion weiterhin unterstützen (traditionelle
Osthilfe).
... und neu einen Beitrag zugunsten der zehn neuen EU-Staaten leisten mit dem Ziel, wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten in der erweiterten EU abzubauen (Erweiterungsbeitrag, auch
Kohäsionsbeitrag genannt).
Abstimmungsresultate
Abstimmungsbüchlein
Offzielle Texte
Bundesgesetz über die Ostzusammenarbeit
Das Gesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (Bundesgesetz Ostzusammenarbeit) ersetzt den befristeten Bundesbeschluss von 1995 und sichert die Kontinuität der Schweizer
Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (Transitionshilfe).
Das Bundesgesetz Ostzusammenarbeit dient auch neu als Rechtsgrundlage für den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU
(Erweiterungsbeitrag). Die Schweiz leistet damit einen Beitrag zu Sicherheit, Stabilität und gemeinsamem Wohlstand in Europa.
Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas vom
24. März 2006
Botschaft zum Bundesgesetz über die Ostzusammenarbeit
Die Botschaft zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas hat der Bundesrat am 31. März 2004 verabschiedet und dem Parlament überwiesen.
Die Botschaft beinhaltet fünf Kapitel: Grundzüge der Vorlage, Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen, Verhältnis zur Legislaturplanung, Rechtliche Aspekte (30 Seiten).
Botschaft zum Bundesgesetz über die
Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
Fragen und Antworten